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Wie läuft das nun ab?

Ganz einfach. Jeder Bürger, der eine gute Idee hat, kann diese vorbringen.
Jeder darf Gesetze vorschlagen bzw. zur Schaffung von Gesetzen anregen. Der Vorschlag muss erst diskutiert werden, aber wenn es sich als gut herausstellt bzw. wenn man sich auf einen Entwurf einigen kann (im Sinne der Korrektheit und Vollständigkeit), so wird darüber abgestimmt.
Es ist egal, ob man nun politisch hyperaktiv ist oder nicht, oder ob man ein Ratsamt hat, jeder kann sich politisch einbinden. Das ist direkte Demokratie.

Nun stellt sich die Frage, wozu die Räte nötig sind.
Es gibt Dinge, bei denen schnelle Entscheidungen nötig sind oder ein Repräsentant wichtig ist. Zu einem Staatstreffen zum Beispiel kann ja schlecht das ganze Volk mitfahren, also braucht man schon einen Volksvertreter, der natürlich im Sinne des Volkes handeln sollte. Tut er/sie das nicht, so können die anderen Ratsmitglieder ein Veto einlegen oder ihn gar zum Rücktritt zwingen. Und damit die Volksvertreter nicht immer die gleichen sind, wird alle 4 Monate gewählt.
Wir haben 6 Räte:
Außenrat (AR), Verteidigungsrat (VR), Rat für innere Angelegenheiten (RfiA), Wirtschafts- und Finanzrat (WFR), Justizrat (JR) und Sozial- und Gesellschaftsrat (SGR).
Diese werden direkt gewählt, sprich, man wählt Personen, keine Parteien. Die Zweiten bei der Wahl werden Stellvertretende Vorsitzende, die hinsichtlich des Vetorechts eine gewichtetere Stimme haben und den Vorsitzenden bei dessen Abwesenheit vertreten.

Ein Staatsoberhaupt, wie man es aus der Realität kennt, gibt es nicht.