Wie läuft das nun ab?
Ganz einfach. Jeder Bürger, der eine gute Idee hat, kann diese
vorbringen.
Jeder darf Gesetze vorschlagen bzw. zur Schaffung von Gesetzen anregen.
Der Vorschlag muss erst diskutiert werden, aber wenn es sich als gut herausstellt
bzw. wenn man sich auf einen Entwurf einigen kann (im Sinne der Korrektheit
und Vollständigkeit), so wird darüber abgestimmt.
Es ist egal, ob man nun politisch hyperaktiv ist oder nicht, oder ob
man ein Ratsamt hat, jeder kann sich politisch einbinden. Das ist direkte
Demokratie.
Nun stellt sich die Frage, wozu die Räte nötig sind.
Es gibt Dinge, bei denen schnelle Entscheidungen nötig sind oder
ein Repräsentant wichtig ist. Zu einem Staatstreffen zum Beispiel
kann ja schlecht das ganze Volk mitfahren, also braucht man schon einen
Volksvertreter, der natürlich im Sinne des Volkes handeln sollte.
Tut er/sie das nicht, so können die anderen Ratsmitglieder ein Veto
einlegen oder ihn gar zum Rücktritt zwingen. Und damit die Volksvertreter
nicht immer die gleichen sind, wird alle 4 Monate gewählt.
Wir haben 6 Räte:
Außenrat (AR), Verteidigungsrat (VR), Rat für innere Angelegenheiten
(RfiA), Wirtschafts- und Finanzrat (WFR), Justizrat (JR) und Sozial- und
Gesellschaftsrat (SGR).
Diese werden direkt gewählt, sprich, man wählt Personen,
keine Parteien. Die Zweiten bei der Wahl werden Stellvertretende Vorsitzende,
die hinsichtlich des Vetorechts eine gewichtetere Stimme haben und den
Vorsitzenden bei dessen Abwesenheit vertreten.
Ein Staatsoberhaupt, wie man es aus der Realität kennt, gibt es nicht.