2. Abschnitt Rechtsfolgen
§ 5 Verwarnung
(1) Das Gericht kann eine Verwarnung in Verbindung mit der Auflage der Wiedergutmachung aussprechen.
(2) Die Verwarnung wird unter Androhung einer weiteren Strafe ausgesprochen, die bei erneuter Straffälligkeit vollstreckt wird.
§ 6 Gefängnisstrafe
(1) Das Gericht kann eine Gefängnisstrafe anordnen.
(2) Die Mindestdauer der Strafe beträgt eine Woche, die Maximaldauer beträgt ein Jahr.
§ 7 Aberkennung der Staatsbürgerschaft
Das Gericht kann dem Täter die Staatsbürgerschaft der VtR Hansastan aberkennen.
§ 8 Dauerhafte Sperrung
Das Gericht kann anordnen, dass der Täter für das Forum der VtR Hansastan auf unbestimmte Zeit gesperrt wird.
§ 9 Nebenfolgen
Das Gericht kann, wenn das Gesetz auf diese Vorschrift verweist, neben der Strafe dem Täter die Wählbarkeit und das Wahlrecht aberkennen.
2. Teil Sim-on Straftaten
1. Abschnitt Verrat gegen die VtR Hansastan
§ 10 Hochverrat
(1) Wer es unternimmt in irgendeiner Weise den Bestand der VtR Hansastan zu gefährden, wird nach § 7 oder § 8 bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer es unternimmt die Verfassung, außer auf dem vorgesehen Weg, zu ändern.
(3) Der Versuch ist strafbar.
§ 11 Friedensverrat
(1) Wer einen Angriffskrieg, an dem die VtR Hansastan beteiligt sein soll oder der sich gegen die VtR Hansastan richtet, vorbereitet wird nach § 7 oder § 8 bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
§ 12 Staatsgeheimisse
Wer sich unbefugt Zugang zu Staatsgeheimnissen der VtR Hansastan verschafft und/oder diese unbefugt Dritten zugänglich macht, wird nach § 7 oder § 8 bestraft.
§ 13 Wahlmanipulation
(1) Wer es unternimmt freie Wahlen der VtR Hansastan zu manipulieren oder in sonstiger Weise rechtswidrig zu beeinflussen, wird nach § 6 oder 7 bestraft.
(2) Das Gericht kann zusätzlich die Nebenfolge des § 8 anordnen.
2. Abschnitt Straftaten gegen die Persönlichkeit
§ 14 Beleidigung
(1) Beleidigungen werden nach § 5 oder 6 bestraft.
(2) Wird mittels einer Tätlichkeit beleidigt, kommt § 5 nicht in Betracht.
§ 15 Verleumdung
(1) Wer falsche Tatsachen behauptet oder verbreitet, wird nach § 6 bestraft.
(2) Werden die Tatsachen wider besseres Wissen behauptet, kommt auch § 7 in Betracht.
3. Abschnitt Straftaten gegen die Öffentliche Ordnung
§ 16 Störung der Öffentlichen Ordnung
(1) Wer die öffentliche Ordnung durch Erwähnung von nicht simulationsinterne Behauptungen stört, wird nach § 5 oder § 6 bestraft.
(2) Wer das gesellschaftliche Zusammenleben durch unangebrachte Äußerungen stört, wird nach § 5 oder § 6 bestraft.
(3) Das Gericht kann in minder schweren Fällen von Strafe absehen.
§ 17 Amtsanmaßung
Wer unbefugt ein öffentliches Amt ausübt, oder dies behauptet wird nach § 6 oder 7 bestraft.
3. Teil Sim-off Straftaten
§ 18 Manipulation von Servern
(1) Wer es unternimmt den Hansastanischen Server zu manipulieren, wird nach § 8 bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
§ 19 Unerlaubte Inhalte
(1) Wer im Forum der VtR Hansastan jugendgefährdende Schriften verbreitet, wird nach § 7 oder 8 bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer verfassungs- oder gesetzwidrige Inhalte verbreitet.
(3) Fahrlässigkeit ist strafbar.
§ 20 Mehrfach IDs
Wer im Forum der VtR Hansastan mit mehr als einer Erstidentität auftritt wird nach § 7 bestraft.
§ 21 Falschangaben im Bürgerantrag
Wer beim Antrag auf Einbürgerung falsche Angeben macht, wird nach § 7 bestraft.
§ 22 Verändern fremder Postings
Wer fremde Postings verändert, wird nach § 6 bestraft.